Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß der EU Richtlinie 2016/2102 [EU] gilt ausschließlich für das Online-Angebot von www.gemeinde-meine.de,
nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste. Weitere Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie
Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Sollten Sie auf eine Barriere stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, senden Sie uns eine E-Mail
melden uns eine erkannte Barriere oder einen Fehler in unserem Online-Angebot.
Nicht barrierefreie Inhalte
Alternativtexte für Bedienelemente
- Nicht alle Grafikfunktionen sind bezeichnet. Einige Grafikschalter haben weder eine sichtbare noch eine unsichtbare Bezeichnung.
Blinde können sich an den von Screenreadern übermittelten Informationen daher nicht orientieren. - Die Bezeichnung eingebundener Video-Grafiken ist für blinde Personen nicht eindeutig. Sie können sich anhand der übermittelten
Informationen nicht orientieren. - Nicht alle Grafiklinks sind für Blinde eindeutig bezeichnet.
- Beim Verändern der Browser-Hintergrundfarbe verschwinden zum Teil wichtige Funktionen beziehungsweise Markierungen.
- Bei Vergrößerung der Inhalte einer Seite können Teile der Seite aus dem lesbaren Bereich heraus gehen.
Gestaltung von Inhalten
- Die Hierarchie der eingesetzten HTML Überschriften-Elemente ist nicht unbedingt logisch. Eine Unterteilung der Webseite mit
den Strukturelementen h1 bis h6 ist nicht immer gegeben. In der Struktur fehlen Bereiche wie zum Beispiel Menübereich, Servicebereich,
Inhaltsbereich und Fußbereich. Blinden und Menschen mit Sehschwäche kann dadurch die Orientierung erschwert sein. - Informationen in Listen- oder Tabellenform sind im Quelltext nicht immer implementiert.
- Zugrunde gelegte Kontraste und Farben könnten für fehlsichtigen Nutzern das Lesen der Texte erschweren.
Dadurch kann für Blinde, oder Personen mit Sehschwäche, die Zugänglichkeit erschwert sein, da sie Screenreader-Funktionen zum
Auswählen und Überspringen von Listen und Listenelementen nicht nutzen können. - Nicht alle Textpassagen/Absätze sind mit geeigneten HTML-Strukturelementen ausgezeichnet.
- Nicht durchgängig sind Datentabellen strukturell richtig aufgebaut, was einen zielgerichteten Informationsabruf erschweren kann.
Beim Auslesen der Inhalte mittels Screenreader sind Inhalte nicht immer in logischer Abfolge auslesbar. - Nicht an allen Eingabefeldern ist ein „autocomplete-Attribut“ implementiert, welches insbesondere motorisch eingeschränkten Menschen
die Eingabe von Daten vereinfachen kann, indem Eingabevorschläge angeboten werden, die einfach übernommen werden können. - Der Kontrast der Textfarbe zur Hintergrundfarbe ist nicht in allen Fällen ausreichend, insbesondere fehlsichtigen Personen wird dadurch
das Erkennen der Texte und somit der Informationsabruf erschwert. - Bei einer Verringerung der Browserbreite sind unter Umständen nicht mehr alle Funktionen tastaturzugänglich.
Bedienbarkeit
- Nicht durchgängig sind alle Funktionen und Inhalte mittels Tastaturnutzung ansteuerbar beziehungsweise bedienbar.
Die TAB-Reihenfolge ist nicht durchgängig nachvollziehbar, da unsichtbare Elemente angesteuert werden.
Motorisch eingeschränkte Menschen können sich in Teilbereichen einer Seite zum Teil nur schwer orientieren.
Bei der Tastaturnavigation ist der Fokus nicht durchgängig gut sichtbar. Motorisch eingeschränkten Menschen wird
dadurch die Orientierung bei der Tastaturnavigation erschwert. - Besonders auf mobilen Geräten ist die Steuerung mittels Tastaturnutzung nicht durchgängig oder möglich.
- Die Hauptsprache der Webseiten ist im Quelltext nicht angegeben. Dadurch kann insbesondere bei der Nutzung einer
Screenreader-Software der Informationsabruf erschwert werden. - Nicht alle technischen Bezeichnungen der Seite wurden im Quelltext an die Sprache der Webseite angepasst.
Dadurch kann insbesondere bei der Nutzung einer Screenreader-Software der Informationsabruf erschwert werden.
Fehleridentifizierung
- Nicht alle Fehlermeldung werden so aufgezeigt, dass sie auch von Screenreadern erfasst werden können.
Teilweise fehlen Hinweise und Beschriftungen, die notwendige Eingaben der Nutzerinnen und Nutzer beschreiben. - Innerhalb des Webportals ist der Quelltext nicht durchgängig valide, es sind Fehler in der HTML-Syntax vorhanden.
- Für einige Komponenten wie Bereichsöffner/-schließer sind Name und Rolle nicht erkennbar.
Auch wird Screenreadern der Name und der Zustand der Komponenten nicht richtig übermittelt, wodurch diese für blinde
Nutzer nicht zu verwenden sind. - Die Breadcrumb (Formen von internen Links) wird als solche von Screenreadern nicht erkannt. Für Blinde sind es nur normale Links.
Es fehlt die entsprechende Auszeichnung im Quelltext. - Statusmeldungen der Inhalte sind programmatisch nicht ermittelbar, so dass sie von Hilfsmitteltechnologie nicht ausgegeben
werden können, ohne den Fokus zu erhalten.
Sonstiges
- Die Zeichenhöhe entspricht nicht durchgängig den ergonomischen Vorgaben, was die Lesbarkeit erschwert.
- Eingebundene Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei.
Die aufgeführten Inhalte sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei:
Der Webauftritt der Gemeinde Meine wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets
öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen
Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
Die Gemeinde Meine arbeitet weiterhin daran, bestehende Barrieren abzubauen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.05.2024 abgegeben. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Gemeinde Meine
Verwaltung
Abbesbütteler Strasse 4
38527 Meine
Tel.: 05304 91110
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle,
eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung
eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen
Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
- Telefon: 0511/120-4010
- E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Datum der Veröffentlichung der Erklärungen zum Webangebot oder der mobilen Anwendung: 01.05.2024
Gender-Hinweis
Personenbezogene Formulierungen
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern
auf unserer Website und in Dokumenten die männliche Form (generisches Maskulinum) verwendet.
Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Auf die Verwendung der Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessere Lesbarkeit des Textes verzichtet.
Sie ist selbstverständlich geschlechtsneutral und wertfrei zu verstehen.